Bahnstromleitungen für die Strecke
Das Projekt
Steckbrief
- Abschnitt: im Bereich von Gera Langenberg bis Pölzig
- Baumaßnahmen: Errichtung von Bahnstromleitungen
- Projektstand: in Planung
Die Elektrifizierung der Ausbaustrecke Weimar–Gera–Gößnitz bringt entscheidende Vorteile. Die Strecke wird leistungsfähiger, bietet die Voraussetzungen für ein attraktives Fernverkehrsangebot und trägt durch den umweltfreundlichen Betrieb zum Klimaschutz bei.
Warum ist eine Bahnstromleitung erforderlich?
Ein wichtiger Teil des Bauprojekts ist die Errichtung einer Bahnstromleitung zur Versorgung der Strecke mit Energie. Sie dient dem Anschluss an das Bahnstromnetz. Für einen zuverlässigen Bahnbetrieb braucht es eine ausfallsichere und leistungsfähige Versorgung mit Strom.
Das vorhandene Bahnstromnetz der Deutschen Bahn ist derzeit rund 8.000 Kilometer lang und versorgt die Züge zuverlässig mit Strom.
Ausbaustrecke Elektrifizierung Weimar–Gera–Gößnitz – Ausbau der Bahnstromleitung (Arbeitsstand 11/2023)
Welche Anlagen müssen für die neue Bahnstromleitung geplant und errichtet werden?
Nach aktuellem Stand der Planung sind für die Energieversorgung der Strecke Weimar–Gera–Gößnitz folgende Anlagen geplant:
- Eine neue Bahnstromleitung mit mindestens 16 und maximal 20 km Länge
- Ein Unterwerk in Gera: An einem Unterwerk wird der Strom, der mit 110 kV über die Bahnstromleitung übertragen wird, in 15 kV für den Bahnbetrieb transformiert und dann in die Oberleitung eingespeist. Ein Unterwerk benötigt abhängig von der Bauform in etwa bis zu 2.000 m² Fläche und ist vergleichbar mit einem Umspannwerk eines örtlichen Energieversorgungsunternehmens. Es besteht aus Leistungstransformatoren und Schaltanlagen. Ein Unterwerk verursacht keine nennenswerten Emissionen wie Lärm oder Strahlung.
- Ein Schaltposten in Jena-Göschwitz: der Schaltposten stellt die elektrische Verbindung zwischen der bereits elektrifizierten Strecke Saaleck–Saalfeld (Saalebahn) und der neu zu elektrifizierenden Strecke Weimar–Gera–Gößnitz her. Er schaltet alle vom Bahnhof Jena-Göschwitz ein- und abgehenden Strecken auf ein elektrisches Potential zusammen und verhindert so Schäden an der Oberleitungsanlage bei auftretenden Spannungsunterschieden.
Standard-Maste des Bahnstromnetzes bestehen aus Stahlgitter und sind etwa 28 Metern hoch. Der übliche Abstand zwischen zwei Masten beträgt rund 300 Meter. Abhängig von zum Beispiel der Topografie der Landschaft können das Aussehen der Maste, die Masthöhe oder der Mastabstand aber auch abweichen. Die detaillierte Planung der einzelnen Maststandorte erfolgt in den nächsten Planungsschritten nach dem Raumordnungsverfahren.
Unterwerk
Geplante Maßnahmen:
- Neubau einer Bahnstromleitung im vorgegebenen Korridor (ROV) mit ca. 16,5 km Länge vom Unterwerk Gera (Gera Tinz) bis Ortslage Pölzig
- Innerhalb der Linienführung Bau eines ca. 6 km langen Gemeinschaftsabschnittes mit Thüringer Energienetze ➔ hierdurch keine signifikant neuen Flächeninanspruchnahmen
Aktueller Planungsstand:
- 06/2022: Raumordnungsverfahren mit landesplanerischer Beurteilung abgeschlossen
➔ Vorgabe von Vorzugsvarianten, Standort Unterwerk und möglichen Bündelungsabschnitten Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung - 11/2023: Informationsveranstaltung/Öffentlichkeitsbeteiligung zum geplanten Leitungsverlauf durchgeführt
Standort Unterwerk Gera
Standort Unterwerk Gera, Ergebnis der Raumordnung – umsetzbarer Standort Gleisdreieck
- Zuwegung vom öffentlichen Verkehrsraum über Gelände der GMG GussTec GmbH (vorhandenes Wegerecht DB AG)
- Nutzung der EÜ km 65,812 für Zuwegung Schwerlastverkehr (Zuwegung vom Norden her nicht möglich)
- Medienanschlüsse aus Bahnhof Gera heraus realisierbar
- Gleisnähe ermöglicht günstigen Anschluss an Oberleitungsanlage
Elektromagnetische Verträglichkeit
Betrachtung der geplanten Anlage hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder.
Durch Elektrifizierung ist generell von keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die magnetischen oder elektrischen Felder der erwarteten Größenordnung im Bereich der geplanten Bahntrasse auszugehen. Die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) werden deutlich unterschritten.
Die Untersuchung zur Berücksichtigung anderer Niederfrequenzanlagen oder ortsfester Hochfrequenzanlagen gem. 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) § 3(3) ergab, dass weder relevante, zu berücksichtigende Niederfrequenzanlagen noch ortsfeste Hochfrequenzanlagen im Projektbereich vorhanden sind.
Für die Anforderungen zur Vorsorge gem. §4 der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) werden nach Prüfung des Minimierungspotentials geeignete Minimierungsmaßnahmen (z.B. zweiseitige Speisung) geplant.
Kontakt
Projektteam Weimar–Gera–Gößnitz
DB InfraGO AG
Sie erreichen uns unter:
elektrifizierung-wgg@deutschebahn.com